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Produkthaftung für Lebensmittel
Art.Nr.: 4659
Der gute Ruf eines gastronomischen Betriebes steht und fällt mit der Qualität seines Speise- und Getränkeangebotes, zusammen mit einem ansprechenden und passenden Ambiente des Hauses sowie gutem Service.
Was die Qualität der Speisen und Getränke anbelangt, gibt es sicherlich eine offene Werteskala nach oben. Nach „unten“ erreicht sie ihre Grenzen bei einer Mindestqualität, die nach der Verkehrsauffassung unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Gesetze und Verordnungen erwartet werden darf.
Soweit so gut; das ist der Rahmen, innerhalb dessen in Deutschland Speisen und Getränke qualitativ unproblematisch angeboten und akzeptiert werden. Wird der Rahmen unterschritten, gilt es zu unterscheiden:
handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall,
eventuelle Einzelfälle oder
wird die Mindestqualität generell nicht erreicht.
Bei dem Einzelfall hat der Gast vertragliche Ansprüche aus dem Bewirtungsvertrag, bei der zweiten Fallgruppe wird sich der Wirt kaum am Markt halten, möglicherweise auch das Ordnungsamt auf den Plan rufen, das in letzter Konsequenz sogar die Konzession entziehen kann.
Stand: März 2006
| Seitenzahl | 22 Seiten |
| Autor(en) | RA Dr. Frithjof Wahl |
| Einband | in Buchbindemappe gebunden |
| Format | 21,3 cm x 30,2 cm |
| Verlag | Interhoga GmbH |
| Farbe | schwarz - weiß |
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