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Zahlungserinnerung
Wenn ein Kunde oder Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt, sollten Sie nicht sofort eine Mahnung aussprechen. Speziell, wenn ein Kunde zuvor noch nie durch Zahlungsrückstände aufgefallen ist, empfiehlt es sich, zunächst eine Zahlungserinnerung zu versenden. Stoßen Sie einem Kunden, der die Bezahlung der Rechnung lediglich vergessen hat, nicht vor den Kopf und fördern Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen. Eine erste Mahnung können Sie auch noch später verschicken.
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Wenn ein Kunde oder Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt, sollten Sie nicht sofort eine Mahnung aussprechen. Speziell, wenn ein Kunde zuvor noch nie durch Zahlungsrückstände aufgefallen ist, empfiehlt es sich, zunächst eine Zahlungserinnerung zu versenden. Stoßen Sie einem Kunden, der die Bezahlung der Rechnung lediglich vergessen hat, nicht vor den Kopf und fördern Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen. Eine erste Mahnung können Sie auch noch später verschicken.
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