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        <title>DEHOGA-Shop/Arbeitshilfen/Tarif- &amp; ArbeitsverträgeArtikel</title>
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        <description>Artikel aus der Kategorie Tarif- &amp; Arbeitsverträge</description>
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        <lastBuildDate>Sun, 19 May 2013 09:21:29 +0200</lastBuildDate>
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            <title>DEHOGA-Shop/Arbeitshilfen/Tarif- &amp; ArbeitsverträgeArtikel</title>
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                <title>Manteltarifvertrag Gaststättengewerbe Baden-Württemberg 9,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4703_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Aushilfslohnquittung 10,80 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4779_ico(1).jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;Aushilfslohnquittung, DIN A, 50 Blatt</description>
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                <title>Lohn- und Gehaltstarifvertrag  Baden-Württemberg 9,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Lohn-und-Gehaltstarifvertrag-Baden-Wuerttemberg.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4704_2011_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot;&gt;&lt;strong&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Der aktuelle Lohn- und Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg ist gültig ab 1.4.2011 bei einer Laufzeit bis 30. Juni 2013. &lt;br /&gt;
&lt;/font&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Entgelttarifvertrag Hotel-&amp; Gaststättengewerbe Niedersachsen 9,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5001_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete &lt;strong&gt;Höhe der Vergütung&lt;/strong&gt; für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag Hotel-&amp; Gaststättengewerbe Niedersachsen 9,00 ¤</title>
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&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Laufzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Entgelttarifvertrag Hotel- &amp; Gaststättengewerbe Berlin 4,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5102_ico(1).jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;</description>
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                <title>Lohn- und Gehaltstarifvertrag Hamburg 11,90 ¤</title>
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                <guid isPermaLink="true">http://www.dehoga-shop.de/Arbeitshilfen-oxid/Manteltarifvertrag-Hamburg.html</guid>
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                    <item>
                <title>Entgelttarifvertrag Mecklenburg-Vorpommern 5,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Arbeitshilfen-oxid/Entgelttarifvertrag-Mecklenburg-Vorpommern.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5204_2012_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag  Mecklenburg-Vorpommern 5,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5203_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Entgelttarifvertrag Brandenburg 10,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5502_2012_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;font face=&quot;Verdana&quot;&gt;&lt;strong&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Der aktuelle Entgelttarifvertrag und die Ausbildungsvergütung 2012-2015 ist gültig ab 01.08.2012 bei einer Laufzeit bis 31.12.2015. &lt;/font&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinemGeltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag Brandenburg 10,00 ¤</title>
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                <title>Rahmentarifvertrag Brandenburg 10,00 ¤</title>
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