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        <title>DEHOGA-Shop/Arbeitshilfen/TarifverträgeArtikel</title>
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        <description>Artikel aus der Kategorie Tarifverträge</description>
        <language>de</language>
        <copyright>DEHOGA-Shop</copyright>
        <lastBuildDate>Sun, 05 Feb 2012 14:36:57 +0100</lastBuildDate>
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            <title>DEHOGA-Shop/Arbeitshilfen/TarifverträgeArtikel</title>
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                <title>Lohn- und Gehaltstarifvertrag  Baden Württemberg 9,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4704_2011_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot;&gt;&lt;strong&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Der aktuelle Lohn- und Gehaltstarifvertrag Baden-Württemberg ist gültig ab 1.4.2011 bei einer Laufzeit bis 30. Juni 2013. &lt;br /&gt;
&lt;/font&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt; &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag Gaststättengewerbe Baden-Württemberg 9,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Arbeitshilfen-oxid/Manteltarifvertrag-Gaststaettengewerbe-Baden-Wuerttemberg.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4703_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font color=&quot;#000000&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Entgelttarifvertrag Gaststätten-&amp; Hotelgewerbe NRW 15,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Nach-Marke-Hersteller/ALBERSDRUCK-GMBH-CO-KG/Entgelttarifvertrag-Gaststaetten-Hotelgewerbe-NRW.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4904_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;div id=&quot;test_product_longdesc&quot;&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag Gaststätten- &amp; Hotelgewerbe NRW 15,00 ¤</title>
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                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4903_2011_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;div id=&quot;test_product_longdesc&quot;&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;</description>
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                    <item>
                <title>Tarifpaket Nordrhein-Westfalen 15,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Tarifvertraege/Tarifpaket-Nordrhein-Westfalen.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4907_ico.png&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Das Tarifpaket Nordrhein-Westfalen besteht aus folgenden Artikeln: 4903; 4904; 4905 &amp; 4906.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Zusatzdaten und allgemeine Erklärungen der Tarifverträge den einzelnen Artikeln. &lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;</description>
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                    <item>
                <title>Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge NRW 15,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Tarifvertraege/Tarifvertrag-ueber-eine-tarifliche-Altersvorsorge-NRW.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4905_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Sie ist eine Weiterentwicklung der Vermögenswirksamen Leistungen. Die AVWL ist eine Geldleistung des Arbeitgebers zum Aufbau einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung für den Beschäftigten. Die zweckgebunden Leistungen zur Altersvorsorge ersetzen dabei die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;&lt;strong&gt;Bsp.:&lt;/strong&gt; Hintergrund ist der am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (TV AVWL) zwischen den Tarifvertragsparteien IG Metall und Gesamtmetall. Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erhalten vom Arbeitgeber eine jährliche Geldleistung von zurzeit 319,08 Euro (Azubis 159,48 Euro). Dieses Geld fließt entweder in eine förderfähige private Altersvorsorge oder in eine Altersvorsorgezusage des Arbeitgebers. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen. Je nach Anlageform gewährt der Staat unterschiedliche Vergünstigungen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Anlagearten der AVWL &lt;/font&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Private Altersvorsorge nach §§ 10a, 82 ff. EStG (Riester-Förderung). Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in eine vom Arbeitnehmer privat abgeschlossene Riester-Rente. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Beitragszahlung freiwillig erhöhen, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;ul type=&quot;disc&quot;&gt; &lt;li&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Entgeltumwandlung von Entgeltbestandteilen in eine Rentenzusage des Arbeitgebers. Teile des Bruttoentgelts werden für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet und nicht ausbezahlt. Für diese Beiträge müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;/li&gt; &lt;li&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber kann in Höhe der tariflichen Regelungen einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung leisten. Diese Leistungen sind beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei dieser Variante werden für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten durch die Ersparnisse bei den Sozialversicherungsabgaben dauerhaft gesenkt.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;</description>
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                    <item>
                <title>Tarifvertrag über vermögenswirksam anzulegene Beträge NRW 15,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Tarifvertraege/Tarifvertrag-ueber-vermoegenswirksam-anzulegene-Betraege-NRW.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/4906_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Vermögenswirksame Leistung&lt;/font&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die &lt;strong&gt;vermögenswirksame Leistung&lt;/strong&gt; (&lt;em&gt;vL&lt;/em&gt; oder &lt;em&gt;VWL&lt;/em&gt;) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. In der Regel beträgt die Laufzeit sieben Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Steuerrechtliche Einordnung &lt;/font&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;</description>
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                    <item>
                <title>Entgelttarifvertrag Mecklenburg-Vorpommern 5,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Tarifvertraege/Entgelttarifvertrag-Mecklenburg-Vorpommern.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5204_aktuell_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag  Mecklenburg-Vorpommern 5,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Tarifvertraege/Manteltarifvertrag-Mecklenburg-Vorpommern.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5203_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                    <item>
                <title>Lohn- und Gehaltstarifvertrag Hamburg 11,90 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Arbeitshilfen-oxid/Lohn-und-Gehaltstarifvertrag-Hamburg.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5402_2011neu_original_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form eines Tarifverterags.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Höhe der Vergütung für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag Hamburg 11,90 ¤</title>
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                <title>Entgelttarifvertrag Hotel-&amp; Gaststättengewerbe Niedersachsen 9,00 ¤</title>
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&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Neben den in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete &lt;strong&gt;Höhe der Vergütung&lt;/strong&gt; für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Dazu werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag das anzuwendende Arbeitsbewertungsverfahren, mit dem unterschiedliche Tätigkeiten je nach Anforderungsniveau abstrakt definierten Vergütungsgruppen bzw. Lohngruppen zuzuordnen sind, und die Höhe der Vergütung für die jeweilige Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird dabei nach Berufsjahren oder Betriebszugehörigkeit differenziert, um die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen; früher übliche Leichtlohngruppen, die vorwiegend für Frauen gedacht waren, sind heute in der Regel unzulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser &quot;Eingruppierung&quot; ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlicherklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;font face=&quot;Verdana&quot; size=&quot;2&quot;&gt;Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
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                <title>Manteltarifvertrag Hotel-&amp; Gaststättengewerbe Niedersachsen 9,00 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Nach-Marke-Hersteller/FOERDERUNGSGES-D-NIEDERSAECH/Manteltarifvertrag-Hotel-Gaststaettengewerbe-Niedersachsen.html</link>
                <description>&lt;img src=&#039;http://www.dehoga-shop.de/out/pictures/icon/5002_ico.jpg&#039; border=0 align=&#039;left&#039; hspace=5&gt;&lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Laufzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den &amp;#8222;Mantel&amp;#8220; der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt; &lt;p&gt;&lt;font size=&quot;2&quot;&gt;Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.&lt;/font&gt;&lt;/p&gt;</description>
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                    <item>
                <title>Entgelttarifvertrag Hotel- &amp; Gaststättengewerbe Berlin 4,00 ¤</title>
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                <title>Manteltarifvertrag Hotel- &amp; Gaststättengewerbe Berlin 4,00 ¤</title>
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                <title>Entgelttarifvertrag Brandenburg 10,00 ¤</title>
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                <title>Rahmentarifvertrag Brandenburg 10,00 ¤</title>
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                <title>Aushilfslohnquittung 10,80 ¤</title>
                <link>http://www.dehoga-shop.de/Arbeitshilfen-oxid/Aushilfslohnquittung.html</link>
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