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Meldescheinblock

Artikelnummer: 4623

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Neuer einheitlicher Meldeschein für alle Bundesländer bei uns erhältlich!!!!

Seit dem 01.11.2015 ist das neue, bundesweit geltende Meldegesetz in Kraft getreten. Bislang war jedes Bundesland eigenständig für die Regelungen des Melderechts verantwortlich. Durch das neue Bundesmeldegesetz gibt es jetzt einheitliche Vorgaben für den Meldeschein.

Neu ist auch, dass Meldescheine vom Hotel bereits ausgefüllt werden können, wenn die Daten des Gastes bekannt sind. Der Gast muss allerdings, wie bisher, den Meldeschein eigenhändig unterschreiben.

Folgende Daten sind Pflichtangaben für den Meldeschein:

  • Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit (bei Reisegruppen)
  • Seriennummer des Passes oder Passersatzpapiers (bei ausländischen Gästen)
Meldescheine sind vom Tag der Anreise 1 Jahr aufzubewahren und innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.


Achtung! Hotels in der Stadt Frankfurt am Main müssen gesonderte Meldescheine verwenden, in denen Angaben zum Tourismusbeitrag gemacht werden müssen. Ein Muster eines Meldescheins für Frankfurt am Main finden Sie auf den Seiten des DEHOGA Hessen. Klicken Sie HIER.

 


Seitenzahl
100 Blatt pro Block

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