Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des
Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den
Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt
und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien
verbindlich.
Manteltarifverträge enthalten
nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze
Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch
nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen
oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird,
sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für
einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den Mantel der
spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und
Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen,
Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für
Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame
Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur
Qualifizierung.
Manteltarifverträge haben
meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge.
Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange,
bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders:
Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.
Das
bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen
durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder
durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen
Manteltarifverträge.
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