Die ordnungsgemäße und fristgerechte Meldung von öffentlichen Musiknutzungen ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung mit der GEMA und für den Gesamtvertragsrabatts von 20 % für DEHOGA-Mitglieder. Das Merkblatt gibt hierzu einen kompakten Überblick und erläutert die wichtigsten Punkte.