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Hinweis bei Waren in Mehrwegverpackungen-Speisen&Getränke LV PDF

Artikelnummer: Y1036.4

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Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen und/oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Auf die Möglichkeit, die Waren in Mehrwegverpackungen erhalten zu können, müssen die Gäste/Kunden ausdrücklich hingewiesen werden. Gleiches gilt, wenn die Gäste eigene Mehrweggefäße zur Befüllung mitbringen können. Wir haben entsprechende Vorlagen für Informationstafeln bzw. Informationsschilder erstellt.

Sie erhalten 3 Versionen von dem Informationsschild "Sie haben die Möglichkeit, die Speisen und Getränke in MEHRWEGVERPACKUNGEN zu erhalten."

  • Hintergrund weiß / Schrift grün/blau
  • Hintergrund grün / Schrift weiß/blau
  • Hintergrund grün / Schrift weiß
Die Hinweise sind großformatig bis jedenfalls DIN A2 ausdruckbar.
Zu den Hinweispflichten haben wir zudem das DEHOGA-Merkblatt: „Gästeinformation Mehrwegalternativen“ erstellt. Das Merkblatt ist ebenfalls im DEHOGA-Shop erhältlich.




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