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Das neue Datenschutzrecht 2019 PDF

Artikelnummer: Y1044.1

Stand November 2019

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Seit 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzvorschriften für alle Unternehmen in der EU. Das neue Datenschutzrecht stellt insbesondere kleine und mittelständische gastronomische Betriebe vor große Herausforderungen.
 
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mittels Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verarbeiten. Doch auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten können die neuen Regelungen relevant sein.
 
Die neuen Vorschriften werfen viele Fragen auf: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb ergriffen werden? Was sind die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten? Was muss bei E-Mail-Werbung beachtet werden? Mit dieser Publikation wollen wir gastronomische Betriebe dabei unterstützen, die neuen Vorgaben im Betrieb umzusetzen.
 
In Anbetracht der künftigen Geldbußen von bis zu 20.000.000 und weil jeder Betrieb bei einer behördlichen Kontrolle die Einhaltung des neuen Datenschutzrechts nachweisen können muss, muss sich jedes Unternehmen mit den neuen komplexen Regelungen auseinandersetzen. Um bei einer Kontrolle den Nachweis der datenschutzkonformen Verarbeitung von Daten erbringen zu können, stellen wir außerdem ein sog. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Muster-VVT) nebst Erläuterungen zur korrekten Verwendung zur Verfügung.
 
In der aktualisierten Fassung (Stand November 2019) werden die jüngsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes berücksichtig. Neurungen gibt es bei den Voraussetzungen für die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten und bei den formalen Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung im Arbeitsverhältnis.


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