Alle Webseitenbetreiber, somit auch gastgewerbliche Unternehmer mit einer Internetpräsenz, müssen verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten auf ihren Webseiten beachten, andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder. Auf den meisten Webseiten werden persönliche Daten der Webseitenbesucher gespeichert und Anwendungen eingesetzt, welche das Nutzerverhalten zu Marktforschungs- und Werbezwecken mitprotokollieren. Die fehlende oder fehlerhafte Unterrichtung der Webseitenbesucher über diese und weitere Umstände bietet eine willkommene Angriffsfläche für Abmahnanwälte. Haben Sie die gesetzlichen Vorgaben auf Ihrer Webseite beachtet? In unserem Merkblatt zeigen wir auf, was es bei der Datenschutzerklärung und Co zu
beachten gibt.
In der nun aktualisierten Fassung des Merkblattes (Oktober 2019) wird das Cookie-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01. Oktober 2019 berücksichtigt und aufgezeigt, was Sie jetzt bei der Verwendung von Cookies auf der Webseite beachten müssen.