Seit 1. August 2017 müssen Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen die Vorschriften der novellierten Gewerbeabfallverordnung beachten. Betroffen ist also grundsätzlich auch das Gastgewerbe. Insbesondere werden durch die neuen Regelungen auch neue Dokumentationspflichten vorgeschrieben, die mitunter durch bereits vorhandene Dokumente oder Nachweise des Entsorgers erfüllt werden können. Mit diesem Merkblatt zeigen wir Ihnen auf, welche Pflichten Sie beachten müssen und wie Sie die neuen Vorgaben einfach im Betrieb umsetzen.