Seit dem 1. Januar 2022 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Bislang konnten sich Betriebe davon befreien lassen, wenn sie einen formlosen Antrag beim zuständigen Betriebsprüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellten. Diese Ausnahme endet am 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Befreiung nicht mehr möglich, und alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Entgeltunterlagen elektronisch führen unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Dieses Handout erklärt, was sich konkret ändert, warum die Politik diesen Schritt geht, welche technischen Anforderungen gelten und wie Sie die Umstellung angehen können.
- Seitenzahl
- 5 Seiten
- Verlag
- DEHOGA Bundesverband
- Erscheinungstermin
- Oktober 2026