Die amtlichen Lebensmittelbehörden können von Lebensmittelunternehmern verlangen, ihnen bestimmte Informationen zur Rückverfolgbarkeit bestimmter Lebensmittel zu übermitteln. Zukünftig wird dies nur noch in elektronischer Form möglich sein, zum Beispiel per E-Mail. Übersendungen in Papierform sind dann nicht mehr erlaubt.
Die Informationen müssen so vorhanden sein, dass die Übermittlung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der behördlichen Aufforderung erfolgen kann. In Einzelfällen kann die zuständige Behörde jedoch Ausnahmen zulassen.