Den DEHOGA erreichen immer wieder Anfragen, ob die sogenannten Stornorechnungen oder auch Rechnungen bei Nichtanreise der Gäste, also in den klassischen No-show-Fällen, mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen sind oder ob keine Umsatzsteuer auszuweisen ist.
Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die unterschiedlichen Fallkonstellationen und den daraus resultierenden umsatzsteuerlichen Behandlungen geben.