Neue Vorgaben für die Kennzeichnung, Bezeichnung und Zusammensetzung von Frühstücksprodukten im Gastgewerbe
Ab dem 14. Juni 2026 gelten neue und teilweise verschärfte Regeln für die Kennzeichnung von Honig, Marmelade, Konfitüren und Fruchtsäften.
- Was müssen Sie bei der Herkunftsangabe von Honig beachten?
- Welche neuen Fruchtanteile sind bei Konfitüren Pflicht?
- Wann darf ein Produkt offiziell Marmelade heißen?
Das DEHOGA-Merkblatt: Neue Vorgaben für Honig, Marmelade und Co. Was gastgewerbliche Betriebe wissen müssen fasst die neuen Vorgaben kompakt zusammen und gibt Tipps für die rechtssichere Umsetzung an Buffet und Speisekarte. So bereiten Sie Ihren Betrieb optimal auf die neuen Anforderungen vor.
Hinweis: Das Merkblatt ist ein Produkt des DEHOGA-Bundesverbands und urheberrechtlich geschützt.
- Seitenzahl
- 13 Seiten
- Autor(en)
- Dr. Uta Stenzel, Prof. Dr. Susanne von Ameln
- Auflage
- 1. Auflage
- Verlag
- DEHOGA Bundesverband / INTERHOGA GmbH
- Erscheinungstermin
- Juni 2026