Die Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Sie ist eine Weiterentwicklung der Vermögenswirksamen Leistungen. Die AVWL ist eine Geldleistung des Arbeitgebers zum Aufbau einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung für den Beschäftigten. Die zweckgebunden Leistungen zur Altersvorsorge ersetzen dabei die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen.
Bsp.: Hintergrund ist der am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (TV AVWL) zwischen den Tarifvertragsparteien IG Metall und Gesamtmetall. Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erhalten vom Arbeitgeber eine jährliche Geldleistung von zurzeit 319,08 Euro (Azubis 159,48 Euro). Dieses Geld fließt entweder in eine förderfähige private Altersvorsorge oder in eine Altersvorsorgezusage des Arbeitgebers. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen. Je nach Anlageform gewährt der Staat unterschiedliche Vergünstigungen.
Anlagearten der AVWL
Private Altersvorsorge nach §§ 10a, 82 ff. EStG (Riester-Förderung). Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in eine vom Arbeitnehmer privat abgeschlossene Riester-Rente. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Beitragszahlung freiwillig erhöhen, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.
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Entgeltumwandlung von Entgeltbestandteilen in eine Rentenzusage des Arbeitgebers. Teile des Bruttoentgelts werden für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet und nicht ausbezahlt. Für diese Beiträge müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
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Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber kann in Höhe der tariflichen Regelungen einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung leisten. Diese Leistungen sind beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei dieser Variante werden für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten durch die Ersparnisse bei den Sozialversicherungsabgaben dauerhaft gesenkt.