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DEHOGA Merkblatt Einwegkunststofffonds PDF

Artikelnummer: YFORM1035.10

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Im Mai 2023 trat das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz in Kraft (EWKFonds-Gesetz). Es sieht eine Sonderangabe für die Nutzer von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff vor, die in einen Fonds zu zahlen ist, die sogenannte Einwegkunststoffabgabe. Zu diesen Produkten gehören insbesondere Tüten und Folienverpackungen, die mit Lebensmitteln befüllt sind, aber auch z. B. Lebensmittelboxen und Getränkebecher. Die neuen Bestimmungen können daher für Gastronomiebetriebe und Unternehmer relevant sein, die solche Einwegkunststoff-Produkte einsetzen.


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