0 0

Hinweis bei Befüllung von kundeneigenen Mehrwegbehältnissen PDF

Artikelnummer: Y1035.8

Preis ohne DEHOGA-Mitgliedschaft: 2,50 € *

Preis mit DEHOGA-Mitgliedschaft: 0,00 € *

Sofort lieferbar

Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen und/oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Auf die Möglichkeit, die Waren in Mehrwegverpackungen erhalten zu können, müssen die Gäste/Kunden ausdrücklich hingewiesen werden. Gleiches gilt, wenn die Gäste eigene Mehrweggefäße zur Befüllung mitbringen können. Wir haben entsprechende Vorlagen für Informationstafeln bzw. Informationsschilder erstellt.

Sie erhalten 3 Versionen von dem Informationsschild "Wir bieten an, die Speisen und Getränke in von Ihnen zur Verfügung gestellte MEHRWEG BEHÄLTNISSE abzufüllen."

  • Hintergrund weiß / Schrift grün/blau
  • Hintergrund grün / Schrift weiß/blau
  • Hintergrund grün / Schrift weiß

Die Hinweise sind großformatig bis jedenfalls DIN A2 ausdruckbar.
Zu den Hinweispflichten haben wir zudem das DEHOGA-Merkblatt: „Gästeinformation Mehrwegalternativen“ erstellt. Das Merkblatt ist ebenfalls im DEHOGA-Shop erhältlich.




2,50 € *
Preis DEHOGA-Mitglieder:
0,00 € *
2,50 € *
Preis DEHOGA-Mitglieder:
0,00 € *