Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen und/oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Auf die Möglichkeit, die Waren in Mehrwegverpackungen erhalten zu können, müssen die Gäste/Kunden ausdrücklich hingewiesen werden. Gleiches gilt, wenn die Gäste eigene Mehrweggefäße zur Befüllung mitbringen können. Wir haben entsprechende Vorlagen für Informationstafeln bzw. Informationsschilder erstellt.
Sie erhalten 3 Versionen von dem Informationsschild "Wir bieten an, die Speisen und Getränke in von Ihnen zur Verfügung gestellte MEHRWEG BEHÄLTNISSE abzufüllen."
- Hintergrund weiß / Schrift grün/blau
- Hintergrund grün / Schrift weiß/blau
- Hintergrund grün / Schrift weiß
Die Hinweise sind großformatig bis jedenfalls DIN A2 ausdruckbar.
Zu den Hinweispflichten haben wir zudem das DEHOGA-Merkblatt: „Gästeinformation Mehrwegalternativen“ erstellt. Das Merkblatt ist ebenfalls im DEHOGA-Shop erhältlich.