Seit dem 1. Januar 2023 besteht die Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz.
In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Betriebe auch Hinweis- bzw. Informationspflichten gegenüber ihren Gästen/Kunden.
Das DEHOGA-Merkblatt „Gästeinformation Mehrwegalternativen“ stellt diese dar. Es ergänzt die DEHOGA-Hinweisschilder zu den Mehrwegangeboten, die ebenfalls im DEHOGA-Shop erhältlich sind.