Was ist Sache?
Nach einer Änderung im Verpackungsgesetz müssen Betriebe, die ihre Lebensmittel in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern abgeben, ab 1. Januar 2023 ihren Gästen alternativ auch Mehrwegverpackungen anbieten und die ausgegebenen Mehrwegverpackungen auch zurücknehmen. Eine Ausnahmerege-lung gilt für kleine Betriebe, die alternativ die Befüllung kundeneigener Mehrwegbehält-nisse anbieten dürfen. Mit den neuen Regelungen werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.