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Merkblatt - Verbotene Einwegkunststoffprodukte ab 03.07.21 PDF

Artikelnummer: Y1035.2
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Was ist Sache?
Bestimmte Einwegkunststoffprodukte dürfen ab 3. Juli 2021 seitens der Herstel-ler dieser Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Verbot wird durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie 2019/904) vorgegeben und in Deutschland 1:1 durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) umgesetzt.

Was ist unter Einwegkunststoffprodukten zu verstehen?
Einwegkunststoffprodukte sind Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und nicht dafür konzipiert sind, mehrmals wiederbenutzt zu werden, sondern nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.


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