Der Automaten-Aufstellvertrag ist rechtlich ein Mischvertrag, der Elemente verschiedener Verträge enthält, insbesondere des Mietrechts. In der Rechtsprechung wird der Automaten-Aufstellvertrag so auch unterschiedlich beurteilt; generell wird er als so genannter Gestattungsvertrag gesehen.
Während der Wirt dem Automatenaufsteller für eine bestimmte Zeit das Recht einräumt, in der Vertragsgaststätte an einem genau festgelegten Platz Spiel-, Musik-, Unterhaltungs- und/oder sonstige Automaten aufzustellen, verpflichtet sich der Automatenaufsteller im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts. Dieses Entgelt wird meist in Form einer Umsatzbeteiligung vereinbart, die häufig bei 40 %, teilweise auch bei 50 % des eingespielten Umsatzes liegt.
Unabhängig davon gewähren Automatenaufsteller dem Wirt im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Automatenaufstellvertrages auch günstige Kredite.
Die gegenseitigen Vertragsleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dabei ist jeder Vertrag individuell zu beurteilen.
Unabhängig davon haben sich aber bestimmte Vertragsvereinbarungen und –formulierungen in der Praxis entwickelt und bewährt, die auch in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden haben.
März 2004
- Seitenzahl
- 11 Seiten
- Verlag
- Interhoga GmbH
- Erscheinungstermin
- März 2004