Die Garderobenhaftung im Gastgewerbe ist ein komplexer Rechtsbereich, zu dem im Laufe der Jahre eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen ist. Neben einer Vielzahl von erstinstanzlichen, also Amtsgerichtsurteilen sind es auch Urteile von höheren Gerichten bis zum Bundesgerichtshof, die sich mit dieser Rechtsmaterie auseinandersetzen mussten.
Die Vielzahl der Urteile ist weniger auf die besondere Schwierigkeit der rechtlichen Beurteilung zurückzuführen als auf die unterschiedlichsten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Ablage von Kleidungsstücken, die jeweils eine differenzierte rechtliche Bewertung notwendig machen.
Auch wenn nach dem Gesetz bei der Garderobenhaftung unterschieden wird, ob es sich um einen Beherbergungswirt oder um einen Schank- und Speisewirt handelt – dabei ist entscheidend, ob grundsätzlich nur für Verschulden wie beim Schank- und Speisewirt oder auch ohne Verschulden gehaftet wird – so können die Fallgestaltungen in der Praxis sehr variieren. So können bereits die vermeintlich kleinsten Abweichungen, beispielsweise, ob der Gast seine abgelegte Garderobe selbst beobachten kann oder ob der Wirt dem Gast die Garderobe „mehr oder weniger zwangsweise abgenommen“ hat, zu völlig konträren rechtlichen Beurteilungen führen.
Hinzu kommt, dass die räumlichen Verhältnisse für die Garderobenablage in jedem gastronomischen Betrieb anders gestaltet sind und schon aus diesem Grund individuelle Lösungen erfordert.
- Seitenzahl
- 20 Seiten
- Autor(en)
- RA Dr. Frithjof Wahl
- Verlag
- Inrterhoga GmbH
- Erscheinungstermin
- März 2006