Ab 25. Mai 2018 werden neue Datenschutzvorschriften für alle Unternehmen in der EU gelten. Das neue Datenschutzrecht stellt insbesondere kleine und mittelständische gastronomische Betriebe vor große Herausforderungen.
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mittels Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verarbeiten. Doch auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten können die neuen Regelungen relevant sein.
Die neuen Vorschriften werfen viele Fragen auf: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb ergriffen werden? Was sind die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten? Was muss bei E-Mail-Werbung beachtet werden? Mit dieser Publikation wollen wir gastronomische Betriebe dabei unterstützen, die neuen Vorgaben im Betrieb umzusetzen.
In Anbetracht der künftigen Geldbußen von bis zu 20.000.000 und weil jeder Betrieb bei einer behördlichen Kontrolle die Einhaltung des neuen Datenschutzrechts nachweisen können muss, muss sich jedes Unternehmen mit den neuen komplexen Regelungen auseinandersetzen. Um bei einer Kontrolle den Nachweis der datenschutzkonformen Verarbeitung von Daten erbringen zu können, stellen wir außerdem ein sog. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Muster-VVT) nebst Erläuterungen zur korrekten Verwendung zur Verfügung.
Hinweis: Auf Seite 9 der Broschüre und auf Seite 4 der Erläuterungen zur Verwendung des VVT heißt es bzgl. der Aufbewahrungsfrist von Reservierungsbüchern, dass diese in der Regel nach Jahresende vernichtet werden müssten, da aus datenschutzrechtlicher Sicht dann der Verarbeitungszweck wegfällt. Nachdem aus unserer Mitgliedschaft der Hinweis kam, dass im Rahmen von Steuerprüfungen mitunter auch verlangt wird, dass die Reservierungsbücher der letzten Jahre vorgezeigt werden, sollten die Reservierungsbücher sicherheitshalber 10 Jahre gemäß Abgabenordnung aufbewahrt werden.
- Seitenzahl
- 27 Seiten
- Autor(en)
- Ass. jur. Christian Reuter
- Format
- Printform A4
- Verlag
- INTERHOGA GmbH
- Erscheinungstermin
- Februar 2018