Das Verpackungsgesetz ist 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Betriebe, die leere Verpackungen mit Lebensmitteln befüllen und an die Gäste abgeben, müssen insbesondere die sogenannte Systembeteiligungspflicht und auch die Registrierung im Verpackungsregister LUCID beachten, wobei bei der Nutzung bestimmter Verpackungen Ausnahmen von diesen Pflichten bestehen. Die wichtigsten Eckpunkte für gastgewerbliche Betriebe werden in diesem Merkblatt aufgezeigt. Dabei ist zu beachten, dass ab 01.07.2022 eine neue Vorschrift in Kraft treten wird, nach der eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID in jedem Fall vom gastgewerblichen Betrieb vorgenommen werden muss sowohl bei der Verwendung von Einwegverpackungen als auch beim Gebrauch von Mehrwegverpackungen!