Seit dem 9. Juni 2021 gelten neue Bestimmungen für die Information der Verbraucher über Zusatzstoffe. Sofern gastronomische Betriebe in den angebotenen Speisen und Getränken Zutaten verwenden, in denen die in diesem Merkblatt aufgezeigten Zusatzstoffe enthalten sind, müssen die Gäste darüber in bestimmter Art und Weise unterrichtet werden. Verstöße gegen die neuen Vorgaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 geahndet werden.