Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Sie als Gastronom und Hotelier bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) Ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in Ihren Gerichten informieren. Das Merkblatt informiert Sie in Kürze über die wichtigsten Schritte, die jetzt zu tun sind, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Detailliertere Informationen zur Allergenkennzeichnung erhalten Sie in unserer aktuellen Broschüre Allergeninformation - Leitfaden für Gastronomie und Hotellerie.