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Arbeitsvertrag mit leitendem Angestellten im Gastgewerbe PDF

Artikelnummer: 4651

Arbeitsvertrag mit leitendem Angestellten im Gastgewerbe

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Auch die leitenden Angestellten sind Arbeitnehmer. Aufgrund ihrer besonderen Funktionen und Sonderinteressen befinden sie sich allerdings vielfach in einem gewissen Interessengegensatz zu den übrigen Arbeitnehmern, so dass für sie teilweise kraft Gesetzes, teilweise aufgrund der Rechtsprechung einige Besonderheiten gelten.

Dabei wird der Begriff des leitenden Angestellten als eines nur verhältnismäßig kleinen Personenkreises nicht einheitlich verwendet, sondern durch in den einzelnen Gesetzen unterschiedliche Merkmale eingeschränkt oder erweitert (vgl. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz).

Als leitender Angestellter wird im allgemeinen angesehen, wer Arbeitgeberfunktionen in einer Schlüsselstellung ausübt, d.h. im wesentlichen selbstständig und verantwortlich den Betrieb, einen bedeutenden Betriebsteil oder einen wesentlichen Aufgabenbereich leitet.

Hierunter sind die Personen zu verstehen, die aufgrund eigener Entschlusskraft hochqualifizierte Stabsarbeit leisten, und damit wegen der Bedeutung für das Unternehmen von dem besonderen persönlichen Vertrauen des Unternehmers getra­gen sind. Ein Indiz hierfür ist, wenn der leitende Angestellte eigenverantwortlich Mitarbeiter einstellen oder entlassen kann. Aus dieser unternehmerischen Nähe ergibt sich in der Regel ein mehr oder weniger ausgeprägter Interessengegensatz zur übrigen Arbeitnehmerschaft.

Der Begriff des leitenden Angestellten deckt sich nicht mit dem des außertariflichen Angestellten (AT-Angestellten). Hierunter werden solche Angestellten - meist in leitender Stellung - verstanden, die entweder nach dem Willen der Tarifvertragsparteien aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages herausgenommen sind, oder denen die Arbeitsvertragsparteien diesen besonderen Status vertraglich zuerkennen.

Als Vertragsmuster kann weitgehend auf das Muster für Geschäftsführer mit Ausnahme des im Vertrag detailliert zu beschreibenden Tätigkeitsbereiches zurückgegriffen werden. Geschäftsführer sind in der Regel leitende Angestellte, nicht jeder leitende Angestellte ist aber auch Geschäftsführer.

Seitenzahl
7 Seiten
Verlag
Interhoga GmbH
Erscheinungstermin
Juli 2005