Täglich schließen Gastronomen, aber auch Hoteliers Bewirtungsverträge mit ihren Gästen ab. Je nach Größe des Betriebes können dies jeden Tag Hunderte bis Tausende von Verträgen sein. Jeder Kontakt mit einem Gast, dem eine gastronomische Leistung gegen Bezahlung zugrunde liegt, basiert auf einem Bewirtungsvertrag. Dieser Alltag in der Praxis ist Routine, bedarf kaum der Erwähnung und verläuft in der Regel problemlos.
So positiv und selbstverständlich diese Bewirtungsverträge abgeschlossen und abgewickelt werden, es gibt auch „eine andere Seite der Medaille“.
Was passiert, bzw. was sind die Rechtsfolgen, wenn ein einzelner Bewirtungsvertrag nicht ordnungsgemäß, d. h. fehlerhaft abgeschlossen wird?
Was geschieht, wenn die dem Vertrag zugrunde liegende Leistung nicht stimmt oder verspätet erbracht wird?
Gehört zur Erfüllung des Vertrages auch die angemessene Serviceleistung?
Wie weit geht die gegenseitige Haftung und
Wer muss für welche Mängel gerade stehen?
Eine Fülle von Fragen, die es zu beantworten gilt und denen sich Gastronom und Hotelier stellen müssen. Was in der Praxis wie Routine abläuft und worüber sich kein Unternehmer auch nur die geringsten Gedanken machen sollte, kann plötzlich zum Problem werden, Gäste verärgern und Haftungsfolgen auslösen. Spätestens jetzt ist guter Rat teuer; wichtig ist es deshalb, die rechtlichen Grundprinzipien zu kennen, auf denen der Bewirtungsvertrag beruht. Viele Gerichtsurteile belegen, dass es hier nicht um theoretische Erörterungen geht. Auf sie wird bei der Darstellung der unterschiedlichen Fallgruppen eingegangen.
Stand: März 2006
- Seitenzahl
- 24 Seiten
- Autor(en)
- RA Dr. Frithjof Wahl
- Verlag
- Interhoga GmbH
- Erscheinungstermin
- März 2006