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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Artikelnummer: 4691
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 Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, das vier europäische Antidiskriminierungs-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt. Bereits am 12. Dezember 2006 sind erste Änderungen in Kraft getreten.


Vorsicht ist geboten bei Ungleichbehandlungen von Beschäftigten und Gästen wegen

  • Rasse oder ethnischer Herkunft

  • Geschlecht

  • Religion oder (nur Arbeitsrecht) Weltanschauung

  • Behinderung

  • Alter

  • sexueller Identität

Dem Hotelier oder Gastronomen drohen bei Verstößen Schadensersatz- und Entschädigungsklagen. Bei Beschwerden von Mitarbeiten und Gästen muss daher angemessen reagiert werden. Maßnahmen, die bisher durch das Hausrecht gedeckt waren, sind nur noch eingeschränkt möglich. Beachtet werden muss aber auch, dass nicht jede Ungleichbehandlung eine Diskriminierung ist: In vielen Fällen ist eine Rechtfertigung möglich.

Verschiedene Maßnahmen sind schon jetzt zu treffen: Der Arbeitgeber muss eine Beschwerdestelle im Betrieb einrichten. Für das AGG gilt Aushangspflicht. Und die wichtigste: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter schulen.

Diese Broschüre informiert Sie darüber, was Sie zum AGG unbedingt wissen und beachten müssen. Die allgemeine Presseberichterstattung und auch Fachbeiträge zum AGG konzentrieren sich weitgehend auf den Bereich des Arbeitsrechts, der für alle Arbeitgeber zu beachten ist. Für Hoteliers und Gastronomen von ebenso großer Bedeutung ist allerdings das allegmeine Zivilrecht - d.h. alle Fragen, die im Umgang mit dem Gast zu beachten ist.

 

Verschiedene Maßnahmen sind schon jetzt zu treffen: Der Arbeitgeber muss eine Beschwerdestelle im Betrieb einrichten. Für das AGG gilt Aushangspflicht. Und die wichtigste: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter schulen.

Diese Broschüre informiert Sie darüber, was Sie zum AGG unbedingt wissen und beachten müssen. Die allgemeine Presseberichterstattung und auch Fachbeiträge zum AGG konzentrieren sich weitgehend auf den Bereich des Arbeitsrechts, der für alle Arbeitgeber zu beachten ist. Für Hoteliers und Gastronomen von ebenso großer Bedeutung ist allerdings das allegmeine Zivilrecht - d.h. alle Fragen, die im Umgang mit dem Gast zu beachten ist.

 

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Seitenzahl
29 Seiten
Autor(en)
RA Sandra Warden
Einband
gebunden, Pappband, mit CD-ROM
Format
14,7 cm x 21,0 cm
Verlag
DEHOGA Bundesverband
Farbe
durchgehend vierfarbig
Erscheinungstermin
Januar 2007